4. Spielplanänderungen
Der im Ansetzungsheft veröffentlichte Spielplan ist verbindlich und grundsätzlich einzuhalten. Spielplanänderungen werden nur in dringenden Ausnahmefällen genehmigt. Anträge auf Spielverlegung sind schriftlich einen Monat vor dem Tag des angesetzten Spieles beim zuständigen Spielleiter einzureichen. In Ausnahmefällen kann von der Frist abgewichen werden, wenn Willensübereinstimmung beider Spielpartner besteht. Anträge werden nur mit schriftlicher Begründung und Unterschrift des zuständigen Abteilungsleiters anerkannt. Gleichzeitig ist die Beifügung der Bestätigung über eingezahlte Verlegungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erforderlich. Ohne Einzahlungsbestätigung erfolgt keine Bearbeitung der Anträge. Anträge auf Spielverlegungen innerhalb des Wochenendes (Freitag/Samstag/Sonntag als Einheit) für D-Junioren, E-Junioren und F-Junioren sind gebührenfrei. Die gebührenfreie Bearbeitung im D-, E- und F-Juniorenbereich erfolgt nur, wenn die Anträge in Schriftform einen Monat vor dem Tag des angesetzten Spieles beim zuständigen Spielleiter vorliegen. Eigenmächtige Verlegungen von Pflichtspielen, ohne Zustimmung des zuständigen Spielleiters, werden die schuldigen Vereine mit 30,00 Euro Strafgeld belegt.
