3. Spielerlaubnis
Zur Ausübung des organisierten Fußballsports im TFV ist die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Für die Teilnahme am Spielbetrieb des TFV ist die Vorlage des Spielerpasses mit eingetragener, gültiger Spielerlaubnis erforderlich. Die Spielerlaubnis wird auf Antrag vom TFV (Passstelle) erteilt. Sie wird nur für einen Verein erteilt, ohne Rücksicht auf Spiel- und Altersklassen innerhalb des Amateurfußballes. Sie hat Gültigkeit bis auf Widerruf. Bei Vereinswechsel verliert der Spielerpass seine Gültigkeit, die Spielerlaubnis erlischt. Die Vereine sind verpflichtet, jede erteilte Spielerlaubnis auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Eine unter falschen Voraussetzungen erteilte Spielerlaubnis ist ungültig. Die Vereine und Spieler verantworten die sich ergebenen Rechtsfolgen, wenn Sie für die Spielerlaubnis notwendige Angaben falsch oder unvollständig machen und erkennbare Mängel bei der Erteilung der Spielerlaubnis nicht berichtigen lassen.
