1. Allgemeines

Die Spieldurchführung erfolgt nach der Spielordnung des TFV und dem Regel-Lehrbuch des DFB sowie den Satzungen und Ordnungen des TFV. Die Spielordnung des TFV ist in Einheit mit der Rechts- und Verfahrensordnung sowie der Finanzordnung anzuwenden.
Die Festlegungen in den technischen Richtlinien des SFV Fußball sind auch bei allen Entscheidungen in erster Instanz verbindlich.