Mannschaften eines Vereins
9. Entsprechend der Spielordnung des TFV § 10 Ziffer 7 können in der niedrigsten Spielklasse mehre Mannschaften eines Vereins am Spielbetrieb teilnehmen. Nur eine dieser Mannschaften, also die höchst bezeichnete, spielt um die Meisterschaft bzw. hat Aufstiegsrecht. Die andere Mannschaft dieses Vereins trägt ihre Spiele laut SFV-Beschluss mit Punkt- und Torwertung aus. Bei einem Staffelsieg dieser Mannschaft gehen alle Rechte auf die nächstplatzierte zum Aufstieg berechtigte Mannschaft über.
