Stadtliga

1. Stadtliga

1.1. Aufstiegsregelung

a) Der Stadtmeister steigt ohne Aufstiegsspiele in die neu gebildete Kreisoberliga auf.
b) Verzichtet der Stadtmeister auf sein Aufstiegsrecht, wird dieses automatisch auf die nächstplatzierte Mannschaft übertragen.

1.2 Abstiegsregelung

a) Aus der Stadtliga steigen nach Abschluss der Spielserie 2011/2012 soviel Mannschaften in die 1.Stadtklasse ab, dass unter Berücksichtigung des Aufstiegs zur Kreisoberliga, des Abstieges aus der jetzigen Regionalklasse und Aufsteiger aus der 1. Stadtklasse die Stadtliga 2012/2013 wieder mit 14 Mannschaften spielt.
b) Steigt eine Mannschaft aus der Regionalklasse/Kreisoberliga in die Stadtliga ab, in welcher sich eine weitere Mannschaft dieses Vereins befindet steigt die letztere automatisch in die nächsttiefere Klasse ab. Sie gilt damit als zusätzlicher bzw. 1. Absteiger im Rahmen der Abstiegsregelung.