12. Verwarnungen, Zeitstrafen und Feldverweise
Verwarnungen:
Ein Spieler, den der Schiedsrichter in fünf Punktspielen oder in zwei Pokalspielen einer Mannschaft durch Vorzeigen der gelben Karte verwarnt hat, ist für das Spiel der gleichen Wettbewerbskategorie gesperrt, das dem Spiel folgt, in welchem die fünfte bzw. zweite Verwarnung ausgesprochen wurde. Erhält ein Spieler nach einer verwirkten Sperre in Punktspielen weitere fünf und in Pokalspielen weitere zwei Verwarnungen, so ist er abermals für das nächste Spiel dieser Wettbewerbskategorie gesperrt. Im Falle eines Feldverweises, auch eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen, gilt eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Die unter Verwarnung aufgeführten Regelungen sind für alle Spiele im Männer- und Frauenspielbetrieb sowie A-, B- und C-Juniorenmannschaften verbindlich.
Feldverweis nach zwei Verwarnungen (gelb-roten Karte):
Wird ein Spieler in einem Pflichtspiel der Männer und Frauenspielbetrieb sowie für Mannschaften der A-, B- und C-Junioren nach einer gelb-roten Karte des Feldes verwiesen, darf er an diesem Tag bzw. Wochenende (Freitag bis Montag) an keinem weiteren Spiel teilnehmen. Er ist darüber hinaus für das darauf folgende Spiel dieser Mannschaft in der jeweiligen Wettbewerbskategorie gesperrt. Er ist bis zum Ablauf der automatischen Sperre auch für das nächstfolgende Pflichtspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen.
Der Feldverweis auf Zeit im Nachwuchsbereich der D- bis F-Junioren bleibt unverändert.
Feldverweis auf Dauer
a) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Auf der Grundlage des Spielberichtsbogens legt der zuständige Spielleiter die Sperre für die des Feldes verwiesenen Spielers fest. Zusatzberichte des Schiedsrichters und der Vereine werden, soweit innerhalb von 5 Tagen vorhanden, zur Entscheidungsfindung herangezogen.
b) Für die erhaltene rote Karte (Herausstellung) werden die Vereine, unter Beachtung der Rechts- und Verfahrensordnung des TFV § 19 (Strafenkatalog) zusätzlich mit einem Strafgeld belegt.
c) Das Strafgeld bei Herausstellung auf Dauer beträgt je Sperrtag 10,00 Euro.
d) Das Strafgeld wird vom zuständigen Spielleiter in Verbindung mit der Spielsperre ausgeschrieben. Das Strafgeld wird nur im Männerbereich erhoben. Für die ausgestellten Strafgelder bei Herausstellungen auf Dauer haften die Vereine als Gesamtschuldner.
Spieler, die nach Punkt 12 der technischen Richtlinien (gelbe, gelb/rote und rote Karten) gesperrt sind, dürfen am Wochenende der Spielsperre (Freitag bis Montag) an keinen Pflichtspielen anderer Mannschaften des Vereins teilnehmen.
Sind für eine Mannschaft am Wochenende (Freitag bis Montag) zwei Pflichtspiele angesetzt, dann endet die Spielsperre nach fünf Verwarnungen bzw. Feldverweis nach zwei Verwarnungen mit Ablauf des Vortages des 2. Pflichtspiels.
Bei Sperren für eine bestimmte Anzahl von Pflichtspielen ist der Spieler erst ab dem letzten Tag der Sperre folgenden Kalendertag spielberechtigt.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
